Das Berufungsverfahren vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof ist anhängig

Gute Gründe sprechen dafür, dass die vom Verwaltungsgericht ausdrücklich zugelassene Berufung für diesen "schwierig gelagerten Fall"
für die Initiatoren zum Erfolg führen wird. Die Initiatoren sind aber nicht mehr bereit zuzuwarten. Deshalb soll der Bürger bei der Kommunalwahl entscheiden, ob die Parteien, die dass Bürgerbegehren blockieren, wieder gewählt werden.
Die Beteiligung der Initiatoren an der kommunalwahl ist die angemessene Reaktion auf die jahrelang praktizierte abartige Zermürbungsstrategie, die den Bürgern schon über 2000 Euro kosten verursacht hat.

Selbst die Kosten des Anwalts der Gemeinde wurden ohne zu Zögern dem Bürgern auferlegt, obwohl das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.