25.7.2008

An die
Süddeutsche Zeitung
Landkreisredaktion Unterhaching
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Zu Ihren Beiträgen vom 1.6.08 („Bürgerbegehren abgewiesen“) und den Leserbriefen vom 18.6. und 16.7. (Hermann Hoffner), 25.6. (Hans D.Stibi) und 4.7. (Willy Gebhardt)

L e s e r b r i e f

Oberhachinger Bürgerbegehren treffen auf hartnäckigen Widerstand im Gemeinderat und haben immer wieder Pech bei den Gerichten. Beim Gemeinderat war die investorenfreundliche Entscheidung gegen das Bürgerbegehren zum Flächennutzungsplan absehbar, nicht aber beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Mit seiner Aussage, dass Bürgerbgehren zum Flächennutzungsplan generell zulässig sind, orientiert sich das Gericht an der ausdrücklichen Regelung im Gesetz, das für alle Selbstverwaltungsangelegenheiten Bürgerbegehren für zulässig erklärt. Unverständlich ist allerdings, dass das Gericht dem Bürger lediglich ganz pauschale Aussagen zubilligt, etwa die Reduzierung der künftigen Bauflächen von 53 auf 35 ha, nicht aber Aussagen über einzelne Bauflächen. Diese wachstumsfreundliche Auslegung gegen den erkennbaren Bürgerwillen war keineswegs zwingend. Leider hat der Verwaltungsgerichtshof mit dieser Entscheidung Bürgerbegehren zum Flächennutzungsplan völlig entwertet.

Es ist sicher richtig, dass dem Gemeinderat nicht relevanter Entscheidungsspielraum genommen werden darf. Das Bürgerbegehren hatte diesen aber ausdrücklich eingeräumt mit der Formulierung „Sind Sie dafür, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, dass ....“.

Es ist unverständlich, dass der Gemeinderat bei 350 000 qm neuem Bauland keinen Abwägungsspielraum mehr haben soll.

Immerhin räumt selbst der 1. Bürgermeister von Oberhaching ein, dass schon im Vorfeld, in Verhandlungen hinter den Kulissen mit den Bauträgern die Bauflächen ausgehandelt wurden. Bekanntlich wurden in der 70-er Jahren 120 ha Grünland auf Verdacht als Bauerwartungsland aufgekauft. Dies erklärt zwanglos, warum Bürgermeister und Gemeinderatsmehrheit sklavisch an den vorgefassten Ergebnissen festhalten mussten. Die darauffolgende formale Bürgerbeteiligung war eine reine Farce, ein abgekartetes Spiel! Dennoch daran zu glauben, dass im Gemeinderat ein mühsamer, umfassender und gewissenhafter Abwägungsprozess stattfindet, ist blauäugig! Leider macht vielen Gemeinderäten nicht maßvolle Ortsentwicklung und gute Ortsgestaltung Spaß, vielmehr die Machtausübung gegen den Bürger.

Die gerichtliche Entscheidung trägt zur Problemlösung nicht bei, es verlagert sie nur in spätere Verfahrensstadien. Die Gefahr einer Zersiedelung und eines Verkehrsinfarkts für Oberhaching bleibt bestehen. Es ist damit zu rechnen, dass die Bürgerinitiative „Unser Oberhaching“ weiterhin „sparsamen Umgang mit Grund und Boden“ einfordert. Das Beispiel Kegelfelder in Taufkirchen zeigt, wohin es führt, wenn ständig gegen den Bürger agiert wird!