350 000 qm neues Bauland und kein Planungsspielraum
Urteil mit Angriffsflächen

Wenig überzeugend wirkt das Urteil des Verwaltungsgerichts München. 350 000 qm neues Bauland und zu wenig Planungsspielraum für den Gemeinderat! Da kann man nur staunen! Die Mehrheit des Gemeinderats will unbedingt 53 ha neues Bauland und zieht alle Register gegen den Bürger, um dieses Ziel zu erreichen. Natürlich reden die Gemeinderäte von CSU, SPD, WGO und BVO Tag und Nacht von beschränktem Wachstum und ländlicher Entwicklung und keiner kann auch nur ein Wässerchen trüben.

Auch für das Verwaltungsgericht ein neuer und noch dazu ein schwieriger und gründsätzlicher Fall! Freilich könnten sich die Mehrheit des Gemeinderats und das Gericht eine "allgemeine Vorgabe" zur Bauflächenreduzierung vorstellen. So etwas wäre natürlich völlig wirkungslos und würde Selbstbedienung und Willkür Tür und Tor öffnen, zumal Bürgerbegehren in Bayern nur 1 Jahr rechtliche Bindung auslösen.Aber die praktische und politische Bedeutung geht weit darüberhinaus; genau deshalb wird hier der Bürgermeinung mit aller Härte begegnet.

Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde und die oberste Souveränität hat der Bürger. Der Gemeinderat kann allerdings gegenüber Bürgerbegehren Planungspielräume beanspruchen, die dieses Bürgerbegehren ausdrücklich einräumt. Dies hat das Gericht wohl verkannt. Es ist nicht das erste Mal, dass ein Gericht die mutige Entscheidung lieber gleich der nächsten Instanz überlässt.

Es zeugt von wenig Verantwortungsbereitschaft, den Bürger auf seine Kosten durch die Instanzen zu jagen. Erfreulicherweise gibt es in Oberhaching eine Reihe von Persönlichkeiten, denen eine intakte Ortsstruktur wichtiger ist als ihr persönliches Interesse. Man kann aber nicht erwarten, dass die Initiatoren noch weitere tausend Euro für die nächste Instanz aus eigener Tasche finanzieren. Deshalb halte ich die Bildung eines Prozeßkostenfonds für erforderlich, um den Initiatoren die Berufung zu erleichtern.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs sind Bürgerbegehren, selbst wenn sie Zweifel aufwerfen oder Grenzfälle darstellen zu Gunsten des Bürgers zu entscheiden. Auch hier bietet das Urteil eine breite Angriffsfläche, die auszuloten wäre!