L e s e r b r i e f

Oberhachinger Bürger schreiben Rechtsgeschichte
Belastung mit Prozesskostenfonds breiter streuen

Flächennutzungspläne sind bisher noch nicht bei Gericht gelandet. Deshalb schreiben die Oberhachinger Bürger möglicherweise Rechtsgeschichte, meinte Herr Wiens, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht München. Fortschritte sind allerdings bisher nicht erkennbar.

Der Bürger und nicht der Bürgermeister oder der Gemeinderat haben die oberste Souveränitat in der Gemeinde. Der Bürger kann über Bürgerbegehren zumindest in groben Zügen bestimmen, wieviel und wo gebaut wird, wo Landschaft, Landwirtschaft und Ortstruktur zu erhalten sind. Bei 350 000 qm neuen Bauflächen, wie vom Bürgerbegehren akzeptiert, verbleibt dem Gemeinderat ein riesiger Planungsspielraum, zumal das Bürgerbegehren die Abwägungsmöglichkeit ausdrücklich einräumt. Die Gerichtsentscheidung überzeugt daher nicht.

Wenn man nur eine allgemeine Forderung nach Reduzierung der Bauflächen im Bürgerbegehren für möglich hält, wird dieses völlig entwertet, weil dann Selbstbedienung und Willkür vorprogrammiert sind. Ein solches Bürgerbegehren könnten sich die Bürger wirklich sparen. Nachdem aber Bürgerbegehren unstreitig auch zum Flächennutzungsplan zulässig sind, kann eine solche Entwertung nicht der Rechtslage entsprechen.

Freilich würden es Bürgermeister und Gemeinderatsmehrheit gerne sehen, wenn man nur gegen einen Bebauungsplan vorgehen könnte, denn bei dem in Oberhaching üblichen atemberaubenden Tempo, mit dem hier spätestens innerhalb von 3 Monaten alle Bürgereinwendungen unter denTeppich gekehrt werden, haben Bürger keine Chance, sich zu wehren.

Gottseidank gibt es in Oberhaching einige mutige Bürger, die eine intakte Ortsplanung über ihre persönlichen Interessen stellen. Man kann aber nicht erwarten, dass die Initiatoren noch ein paar Tausend Euro in die Berufung stecken. Ich halte daher die Bildung eines Prozesskostenfonds für notwendig, um die Belastung breiter zu streuen.

Wenn bei Bürgerbegehren Auslegungsfragen, Zweifel oder Grenzfälle auftreten, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs wohlwollend zu Gunsten der B ü r g e r zu entscheiden. Auch insoweit bietet das gestrige Urteil eine breite Angriffsfläche.

Karl Hofmann, Gemeinderat, Freie Bürger Oberhaching