Zu Artikel vom 7.12.06 erschienen in der SZ Lks/Süd

"Die Neuauflage von "Unser Oberhaching" scheitert. Bürgerbegehren für unzulässig erklärt."

Leserbrief

Welche Interessen vertreten die Oberhachinger Gemeinderäte?

Was ist eigentlich gemeint mit den "rechtlichen Bedenken des Gemeinderates"? Das ist doch nichts anderes als ein Vorwand, um ein Bürgerbegehren zu Fall zu bringen, das sogar vom Landratsamt München für zulässig erklärt wurde. Was ist zu halten von dem sogenannten Abhilfebeschluss, dem Vorschlag von Bürgermeister Schelle, den dann ausgerechnet seine Fraktion zu Fall brachte.Ein Vorschlag, der dann wenigstens seiner Reputation dienen sollte. Hier wurde wieder einmal mit tricks gearbeitet, um bestimmte Interessengruppen zu bedienen. Was die mehrheit der Gemeinderäte im Schilde führt, ist schon lange kein Geheimniss mehr. Mit Ludwig Thoma könnte man auch sagen: "...ein Hintertür`l gibt`s immer..." (Ein Thema für den Kommödienstad`l.)

Das Bürgerbegehren hält 35 Hektar statt 53 Hektar Bauland für Vertretbar, trotzdem müssen auch hier rechtzeitig die Weichen für beschränktes Wachstum gestellt werden. Dem Bürger bleibt allerdings die genugtuung, dass die nächstem Wahlen soweit weg nicht mehr sind und das dieses Bürgerbegehren dem Herrn Bürgermeister so manches unbehagen bereiten könnte, denn so kurz ist das Gedächtniss der Bürger nun auch wieder nicht.

 

Günter Mendl,Oberhaching