Zu Beitrag vom 7.12.2006: "Neuformuliertes Bürgerbegehren wieder für unzulässig erklärt" erschienen im Münchner Merkur

L e s e r b r i e f

Angst vor Abstimmung

Bürgermeister und Gemeinderatsmehrheit haben immer noch nicht erkannt, dass es sich bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens um eine Rechtsentscheidung und nicht eine Entscheidung nach Gutdünken handelt. Die Entscheidung ist eigenverantwortlich vom Gemeinderat und nicht vom Gemeindetag oder vom Landratsamt zu treffen. Indem es der Gemeinderat, wie auch schon im Vorjahr, ablehnte, die maßgebende Entscheidung des Bayerischen Verfassungs-gerichtshofs vom 24.2.2000 überhaupt nur zur Kenntnis zu nehmen, beging er einen eklatanten Verstoss gegen seine Amtspflichten.

Die Rechtslage ist klar und eindeutig. Dem Bürgerbegehren unterliegen grundsätzlich alle Selbstverwaltungsangelegenheiten, insbes. die Bauleitplanung, ganz gleich, ob es sich um Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan handelt. Allerdings muss dem Gemeinderat ein Abwägungspielraum verbleiben. Dieser wird nach dem Text des Begehrens auch ausdrücklich eingeräumt. Trotzdem behaupten Bürgermeister und Gemeinderatsmehrheit der Einfachheit halber und völlig unbekümmert das Gegenteil. Sie verwechseln Beurteilungsspielraum und Narrenfreiheit.

Auch eine etwa unzulässige Koppelung von Fragen liegt nicht vor. Nach der Rechtsprechung können alle Fragen, die in einem inneren Zusammenhang stehen, in einem einheitlichen Begehren dem Bürger zur Abstimmung gestellt werden. Hier gibt es keinen Anspruch darauf, dass über jede einzelne Aussage getrennt abgestimmt werden kann. In vorliegendem Fall handelt es sich ohnehin nur um eine einzige Frage.

Das Wesen des Flächennutzungsplans besteht im wesentlichen darin, festzulegen, wo und in welchem Umfang gebaut werden kann und welche Flächen nicht bebaut werden sollen. Genau dies ist auch Gegenstand des Bürgerbegehrens.

Sogar das Landratsamt, das für seine zurückhaltende Einstellung zu Bürgerbegehren bekannt ist, hält das Bürgerbegehren für zulässig; bedauerlicherweise fügte es einer klaren Aussage, offenbar unter erheblichem politischem Druck, eine Klausel hinzu, dass abschließende Rechtssicherheit nur von den Gerichten kommen könne.

Solche Klauseln werden selbstverständlich von Politikern mit Vorurteilen, die vom Bürger ohnehin nicht viel halten, bereitwilligst aufgegriffen und der Fall den Gerichten zugeschoben. Sie haben offenbar eine Höllenangst vor einer Bürgerabstimmung. Da hätte es unser Bürgermeister schon lieber gehabt, das Bürgerbegehren einfach zu übernehmen, um dann den Heiligenschein bei nächster Gelegenheit wieder an der Garderobe abzugeben.

Bleibt zu hoffen, dass die Initiatoren nicht dieser abartigen Zermürbungsstrategie erliegen, sondern klaren Kopf zeigen und durchhalten, aber auch das nötige "Kleingeld" für weitere Prozesse lockermachen, um dem frommen Wunsch nach weiteren Klagen zu entsprechen.

 

Karl Hofmann

Gemeinderat

(Freie Bürger Deisenhofen)