Leserbrief zum Bericht: Artikel sorgt für Unmut in der LK-Süd des MM vom 16.01.07

Zum zweiten Mal haben in Oberhaching rd. 1.400 Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Unterschrift ein Bürgerbegehren zum Flächennutzungsplan beantragt und wieder einmal hat die Mehrheit des Gemeinderats das Bürgerbegehren abgelehnt. Bürgerbegehren sind in unserer Bayerischen Verfassung ausdrücklich vorgesehen und sind auch Ausdruck unserer bayerischen Eigenart: In Bayern ist unmittelbare Demokratie verfassungsrechtlich festgeschrieben. In der Gemeindeordnung ist deshalb vorgesehen, dass z.B. in Oberhaching 9 % der Gemeindebürger über eine mit Ja oder Nein zu entscheidende Fragestellung einen Bürgerentscheid beantragen können. Eigentlich müsste doch die recht einfach und klar verständliche gesetzliche Regelung problemlos erfüllbar sein. Aber leider ist es nicht so einfach, wie man meinen könnte.

Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens muss nämlich erst einmal durch den Gemeinderat festgestellt werden. Die Gemeindeverwaltung in Oberhaching war wohl alleine nicht in der Lage, diese Zulässigkeitsfrage eindeutig abzuklären, denn sonst hätten Juristen des Gemeindetags und des Landratsamts nicht befragt werden müssen. Und was kommt bei so einer Befragung heraus: Landratsamt hält das Begehren zwar für zulässig, sagt aber im gleichen Atemzug, dass Rechtssicherheit nur von den Gerichten kommen könne; der Gemeindetag hält es für unzulässig.

Es wäre bestimmt nicht verkehrt gewesen, wenn die Verwaltung im Oberhachinger Gemeindeblatt auf dieses Problem hingewiesen hätte. Vielleicht hätte man dabei die Sache mit dem bekannten Spruch "zwei Juristen drei Meinungen" etwas auflockern können. Eines darf man aber bei dieser Bürgeraktion nicht vergessen: Bürgerinnen und Bürger haben jetzt zum zweiten Mal deutlich gemacht, dass sie beim Flächennutzungsplan mitbestimmen wollen. Ob das Bürgerbegehren durch die Mehrheit der Oberhachinger angenommen wird, steht doch auf einem ganz anderen Blatt. Bei einem Bürgerentscheid müssen dann halt die Wähler durch Sachargumente überzeugt werden.

Stephan Ritter
(IGAO - Gemeinderat)
Erwin Michl-Wolfrum
Wilfried Winkler
Oberbiberg