Die Neuauflage von "Unser Oberhaching scheitert"

Bürgerbegehren für unzulässig erklärt

Gemeinderat gibt rechtliche Bedenken als Grund an / Initiative will Neubauflächen begrenzen.

Von Julian Raff

Oberhaching. Die Neuauflage des Bürgerbegehrens "Unser Oberhaching" wird vermutlich ebenso beim Verwaltungsgericht landen wie die ursprüngliche Version. Der Gemeinderat hat nunmehr auch die zweite Fassung, am 17. Nov. mit 1606 Unterschriften (davon 1401 gültige) bei der Gemeinde eingereicht, für rechtlich unzulässig erklärt.

Dabei stützte er sich auf die gleiche Argumentation wie beim ersten Mal: Mit der Forderung, die potentiellen Neubauflächen westlich des Deisenhofener Bahnhofs um 50 %, sonstige Flächen um 30 % zu reduzieren, greife das Begehren zu stark in die beim Planungsverfahren gebotene Abwägung ein. Abermals sieht man bei der Gemeinde auch das "Koppelungsverbot" verletzt. Demzufolge dürfen inhaltlich nicht zusammenhängende Fragen dem Bürger nicht im Paket zur Abstimmung vorgelegt werden., da ansonsten Sonderinteressen im Windschatten mehrheitsfähige Anliegen durchgedrückt werden könnten.

Volle Rückendeckung erhielt die Gemeinde im Gemeindetag. während das Landratsamt dieser Rechtsauffasssung zum Abwägungsgebot widerspricht. Auch das Koppelungsverbot sieht die Kreisbehörde eher nicht verletzt, überlässt die Frage aber doch lieber den Verwaltungsrichtern. Die Zurückweisung und ein zweiter Gang vors Gericht schienen vor diesem Hintergrund absehbar, dennoch wählte Bürgermeister Stefan Schelle den Schachzug, dem Gemeinderat durch die Verwaltung eine praktisch unannehmbare Beschlussempfehlung zu servieren: Die Gemeinde hätte demnach von ihrem Recht gebrauch gemacht, sich die Forderungen des Bürgerbegehrens per "Abhilfebeschluß" selbst zu Eigen zu machen, und das ebenso langjährige wie kostspielige Planverfahren mit dieser Richtschnur komplett neu zu starten.

Mit offenem Ausgang wohlweislich, schließlich gilt das Abwägunsgebot. Die Räte, inklusive der 4 Begehrens-Fürsprecher schlugen diese option geschlossen aus – gegen das Votum Schelles, der seine Abstimmungsniederlage sichtlich mit Fassung trug. Ebenso vorhersehbar, wenn auch weniger freiwillig unterlagen dagegen Stephan Ritter (IGAO), Maximilian Artmann und Monika Straub (Grüne) sowie Karl Hofmann (FDP*) mit ihrem Votum für die rechtliche Zulässigkeit des begehrens.

Sofern die Begehrens-Initiatoren nun nicht entnervt aufgeben, dürfte der Gerichtsentscheid auf im 2.ten Fall zum Musterurteil für ganz Bayern werden. Das kann allerdings noch einige Zeit dauern. Denn das Urteil zum 1. Begehren steht immernoch aus.

 

*nunmehr Freie Bürger