Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

Das Gericht vertritt die Auffassung, dass der Flächennutzungsplan (FlNP) durchaus Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein kann.
Er vertritt allerdings die Meinung, dass die prozentualen Vorgaben für die 6 einzelnen Baugebiete die Planungshoheit des Gemeinderats in unzulässiger Weise einengen würden.

Damit entwertet das Gericht Bürgerbegehren zum Thema FlNP in solchem Maße, dass das Instrument für die Praxis unbrauchbar erscheint. Wenn nämlich nur eine globale Reduktion der Bauflächen zulässig sein soll, so kann ein entsprechender Bürgerbescheid, der  in Bayern nur eine Geltungskraft von einem Jahr besitzt, umgehend ausgehebelt werden, weil schon beim ersten Baugebiet eine volle Ausschöpfung des Spielraumes möglich ist. Damit würde ein Bürgerbegehren ins Leere laufen.

Die Bürgerinitiative "Unser Oberhaching" hat davon abstand genommen, gegen diese Entscheidung Rechtsmitte einzulegen, zumal das bisherige Verfahren schon Kosten von mehreren Tausend EURO ausgelöst hat.
 
"Unser Oberhaching" wird deshalb die Forderungen des Bürgerbegehrens im politischen Raum weiteraufrecht erhalten und einfordern.
Damit verlagert das Gericht das Konfliktpotential wieder zurück in die Politik!
Wir werden darüber wachen, dass die überzogenen Spielräume des FlNP für Bauflächen nicht im Übermaße umgesetzt werden.

Zu der Gerichtsentscheidung sind zahlreiche Leserbriefe eingegangen:


http://oberhaching2008.de/news/presse/news20080704.html   
(Willy Gebhardt)
http://oberhaching2008.de/news/presse/news20080625.html
     
(Hans Dieter Stibi)
http://oberhaching2008.de/news/presse/news20080716.html    
(Hermann Hoffner)

Leserbrief von Gemeinderat Dr. Karl Hofmann an die SZ, vom 25.07.2008

Leider weigert sich die SZ Landkreisredaktion aus unverständlichen Gründen, diesen Leserbrief abzudrucken!
In der Demokratie muss es möglich sein, auch Gerichtsurteile kritisch zu beleuchten und auf deren Konsequenzen hinzuweisen.