Urteil
des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs
Das
Gericht vertritt die Auffassung, dass der Flächennutzungsplan (FlNP)
durchaus Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein kann.
Er
vertritt allerdings die Meinung, dass die prozentualen Vorgaben für die
6 einzelnen Baugebiete die Planungshoheit des Gemeinderats in
unzulässiger Weise einengen würden.
Damit
entwertet das Gericht Bürgerbegehren zum Thema FlNP in solchem Maße,
dass das Instrument für die Praxis unbrauchbar erscheint. Wenn nämlich
nur eine globale Reduktion der Bauflächen zulässig sein soll, so kann
ein entsprechender Bürgerbescheid, der in Bayern nur eine
Geltungskraft von einem Jahr besitzt, umgehend ausgehebelt werden, weil
schon beim ersten Baugebiet eine volle Ausschöpfung des Spielraumes
möglich ist. Damit würde ein Bürgerbegehren ins Leere laufen.
Die
Bürgerinitiative "Unser Oberhaching" hat davon abstand genommen, gegen
diese Entscheidung Rechtsmitte einzulegen, zumal das bisherige
Verfahren schon Kosten von mehreren Tausend EURO ausgelöst hat.
"Unser
Oberhaching" wird deshalb die Forderungen des Bürgerbegehrens im
politischen Raum weiteraufrecht erhalten und einfordern.
Damit
verlagert das Gericht das Konfliktpotential wieder zurück in die
Politik!
Wir werden darüber wachen, dass die überzogenen
Spielräume des FlNP für Bauflächen nicht im Übermaße umgesetzt werden.
Zu
der Gerichtsentscheidung sind zahlreiche Leserbriefe eingegangen:
http://oberhaching2008.de/news/presse/news20080704.html
(Willy Gebhardt)
http://oberhaching2008.de/news/presse/news20080625.html
(Hans Dieter Stibi)
http://oberhaching2008.de/news/presse/news20080716.html
(Hermann Hoffner)
Leserbrief von Gemeinderat Dr. Karl Hofmann an die SZ, vom 25.07.2008
Leider weigert sich die SZ Landkreisredaktion aus unverständlichen Gründen, diesen Leserbrief abzudrucken!
In der Demokratie muss es möglich sein, auch Gerichtsurteile kritisch zu beleuchten und auf deren Konsequenzen hinzuweisen.